Ähnlich wie im Straßenverkehr Vorfahrtsregeln, gibt es in der Fliegerei Ausweich- und Vorflugregeln. Und die müssen ohne Verkehrsschilder funktionieren.
Für das Ausweichen im Flug gibt es eine Rangfolge, die von der Manöverierfähigkeit des Luftfahrzeuges abhängt:
Flugzeuge, die sich in gleicher Höhe begegnen, weichen beide nach rechts aus. Links sitzende Piloten können sich dabei gegenseitig gut im Blick behalten.
Von gleichrangigen Flugzeuge, deren Weg sich kreuzt, weicht das von links kommende aus, Rechts hat Vorflug.
Überholt wird auf der rechten Seite. Also genau anders als in unserem Straßenverkehr. Plausibel wird das, wenn man berücksichtigt, dass der meist links sitzende Pilot so das überholte Flugzeug besser beobachten kann.
Manchmal ist es schwierig zu entscheiden, ob man ein anderes Flugzeug überholt, oder ob sich die Wege kreuzen. Deshalb hat man die Regeln aus der Seefahrtauf die Luftfahrt übertragen. Diese Regeln spiegeln sich auch in der Geometrie der Positionslampen, die Flugzeuge haben, welche für Nacht- oder Dämmerungsflüge geeignet sind.
Entscheidend ist der Winkel, unter dem man sich der Flugzeuglängsachse des anderen Flugzeugs nähert.
Ist dieser in einem Bereich von bis zu 70° rechts oder links von hinten, ist man im Begriff das Flugzeug zu überholen. Das ergibt einen Sektor von 140°. Die hintere Positionslampe strahlt diesem Winkel weißes Licht ab.
Das ergibt für den forderen Bereich rechts und links je einen Winkel von 110°. Die Positionslampen strahlen unter diesem Winkel nach rechts (steuerbord) grünes Licht, nach links (backbord) rotes Licht ab. Im dunklen bedeutet rotes Licht also: Ausweichen, grünes Licht: Vorflug. Da zumindest Dämmerungsflüge erlaubt sind, kann auch ein UL-Flieger die Positionslampen nutzen.
In der Fliegerei ist die Dämmerung die Zeit von 30 Minuten vor dem Sonnenaufgang, bzw. von 30 Minuten nach dem Sonnenuntergang. Diese Zeiten kann man dem z.B. Fliegertaschenkalender entnehmen und mit Hilfe einer dort vorhandenen Skala auf den eigenen Längengrad umrechnen, aber das gehört eher in die Navigation.
Im Landeanflug hat das tiefere gleichrangige Flugzeug Vorflug. Ein landendes Flugzeug darf nicht unterflogen oder überholt werden.
Landungen haben Vorrang vor Starts, Es darf erst gestartet werden, wenn keine Maschine mehr im Anflug ist.
Es kommt vor (wie z.B. in Borkenberge), das auf einer Parallelbahn Flugzeugschlepp stattfindet. Dann werden gelbe Warnlampen eingeschaltet, die anzeigen, dass niemand startet, bevor der Schleppzug raus ist.Doch auch der Schleppzug hat dem landenden Verkehr Vorrang zu geben.
Auf manchen Flugplätzen sind Windenschleppstrecken für den Segelflugstart so nahe an der Motorflugstartbahn, das ein gleichzeitiger Betrieb zu gefährlich ist. Bei einem Windenstart werden dann gelbe Warnblinklichter geschaltet und auch der anfliegende Verkehr muss dann mit der Landung warten bis das Licht aus und das Seil am Boden ist. Bei einem Durchstartmanöver ist darauf zu achten, dass es nicht in Richtung Windenseil geht, aber das gehört eher in das Verhalten in besonderen Fällen.