Es folgen Informationen über die Verpflichung zur Flugplatznutzung, Arten von Flugplätzen und die Regeln für Ihre Benutzung.
Die Verpflichtung zur Flugplatzbenutzung ist in $ 25 LuftVG festgelegt.
Zusammengefaßt besagt das: Man darf mit ULs nur dafür zugelassene Flugplätze benutzen, und zwar nur wenn diese geöffnet sind. Starten und Landen ist nur auf den zugelassenen Bahnen erlaubt. Für alles andere braucht man Sondergenehmigungen. Diese Sondergenehmigungen können für ULs teilweise vom DAeC erteilt werden.
Eine Notlandung erfolgt bei einer Notlage, etwa bei Motorschaden.
Eine Außenlandung machen meist Ballone und manchmal auch Segelflugzeuge. Dies ist erlaubt. Deren Flugeigenschaften lassen den Ort der Landung nicht vorherbestimmen. Auch ein motorlos gleitendes UL gilt in dieser Flugphase als Segelflugzeug.
Die Sicherheitslandung ist im
$ 25 LuftVG
definiert. Es ist eine, wenn (Zitat):
die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
Nach einer Sicherheitslandung darf man also ohne Genehmigung der Behörden nicht wieder starten.
Beim Wiederstart nach einer Außenlandung ist diese Genehmigung erforderlich.
Dem Grundstückseigentümer muss man Auskunft über Besatzung, Halter und Versicherung geben. Hat er diese erhalten, darf er Abtransport oder Abflug nicht verhindern.
Flurschäden und ähnliches müssen natürlich ersetzt werden und werden üblicherweise durch die Haftpflichtversicherung reguliert.
Im $ 6 LuftVG geht es um die Genehmigung von Flugplätzen.
Für die Praxis ist es wichtig, diese Fluplätze auf der Karte und auf dem Boden zu finden und zu wissen, ob sie für die beabsichtigten Zwecke geeignet sind.
Es folgt eine Tabelle mit den in der ICAO-Karte eingezeichneten Fluggeländen
Flugplätze | ||
Art | Symbol | Bemerkung |
---|---|---|
Internationaler Verkehrsflughafen | ||
Flughafen | mit befestigter Landebahn | |
Militärfluplatz | ||
Landeplatz unbefestigte Piste befestigte Piste |
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Hubschrauberlandeplatz | ||
Hubschrauberlandeplatz, militärisch | ||
Hubschrauberlandeplatz für Krankentransporte |
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Segelfluggelände, Winde | ||
Segelfluggelände, F-Schlepp | ||
Ultraleichtflugelände | ||
Hängegleitergelände | ||
Fallschirmabsprungelände | ||
Freiballonstartplatz | ||
Wasserlandeplatz | ||
geschlossener Flugplatz |
Anmerkung: Die Zeichnungen sind nicht aus einem Lehrbuch, einem Nachschlagwerk oder der Karte abgescannt und auch nicht aus dem Internet runter geladen, sondern entsprechen dem, was ich auf der Tafel zeichne.
Der Verlauf der heimischen Platzrunde und die Bezeichnung der verschiedenen Positonen ist auch Anfängern schon nach wenigen Flügen vertraut.
Wenn nicht anderes bestimmt wird, verläuft die Platzrunde links herum. Daher werden die Positionen in der Linksplatzrunde nicht näher bezeichnet.
Oft verläuft die Platzrunde nur an einer bestimmten Seite der Piste. Daraus ergeben sich Links- und Rechtsplatzrunden. Dann wird in der Rechtsplatzrunde - und nur in der Rechtsplatzrunde - die Richtungsbezeichnung bei den Positionsmeldungen zusätzlich angegeben.
Im Queranflug der linken Platzrunde meldet man also den Queranflug.
Im Queranflug der rechten Platzrunde meldet man aber den rechten Queranflug.
Hier ein Überblick über die Siganle die man aus der Luft auf dem Boden, im sogenannten Signalgarten so wie am Turm sehen kann.
In der folgenden Tabelle werden die einzelnen Signale erläutert.
Bodensignale | |
Beschreibung | Signal |
---|---|
Landen aus Richtung des langen Balkens auf den Querbalken zu. Beim Tetraeder wird in Richtung der Tetraederspitze gestartet und gelandet | |
Es wird Segelflugbetrieb durchgeführt | |
Segelflugbetrieb mit getrennten Platzrunden | |
Bei Start und Landung sind Richtungsänderungen nur nach rechts erlaubt | |
Landerichtung am Turm | |
Elevation am Turm | |
Charlie, Landemeldungen usw. | |
Starten, Landen und Rollen nur auf Rollwegen und Pisten | |
Starten und Landen nur auf der Piste, Rollbewegungen sind nicht darauf beschränkt | |
Vorsicht wegen des Rollfeldzustands oder aus anderen Gründen | |
Landeverbot für längere Zeit |