Flugplan

Einleitung

Für bestimmte Arten von Flügen muss ein Flugplan aufgegeben werden. Mit einem Flugplan teilt man der Flugsicherung seine Absichten mit, wenn er genehmigt wird, eröffnet man ihn durch die Startmeldung und bliebt während des Fluges mit der Flugsicherung in Kontakt. Bei oder nach der Landung wird der Flugplan über Funk oder telefonisch geschlossen. Das Schließen des Flugplans darf auf keinen Falle versäumt werden.

Vor einem Flug, bei dem ein Flugplan aaufgegeben werden muss, ist eine Flugberatung einzuholen.

Die Einzelheiten sind dem § 25 LuftVO zu entnehmen.

Flugplanpflicht

besteht bei:

Auslandsflügen

Nachtflug im kontrollierten Luftraum

Kunstflug im kontrollierten Luftraum

Ausflug aus dem Hoheitsgebiet (Helgoland)

IFR-Flügen

Sicherheitsgründen

Wenn die Rahmenbedingungen es sinnvoll erscheinen lassen, kann man auch ohne die vorgeschriebenen Anlässe einen Flugplan aufgeben. So werden Such- und Rettungsmaßnahmen ausgelöst, wenn zur erwarteten Landezeit das Flugzeug überfällig ist.

Flugplanaufgabe

Der Flugplan wird beim Luftinformationsdienst (AIS) der Deutschen Flugsicherung (DFS) aufgegeben.

Der Flugplan muss spätestens eine Stunde vor dem beabsichtigten Start aufgegeben werden. Wenn er dann nicht aktiviert wird, verfällt er.

Der Flugplan kann auf verschiedenen Wegen aufgegeben werden.

Telefonisch

Bei telefonischer Flugplanaufgabe gilt der Flugplan als angenommen, wenn es keinen Rückruf gibt.

Fax

Der Flugplan kann per Fax aufgegeben werden. Dazu benutzt man ein entsprechend ausgefülltes Formular. Diese Formular ist auch bei der telefonischen Aufgabe zweckmäßig, da die mündliche Abfrage entsprechend der Formularfelder erfolgt.

Der Flugplan gilt als angenommen, wenn es keine Rückfragen gibt.

www.dfs-ais.de - online

Flugberatung und Flugplanaufgabe können auch über das Internet erfolgen. Die DFS bietet dazu eine Seite an, in der alles Weitere erklärt ist.

Funk

In Einzelfällen wird auch ein über Funk aufgegebener Flugplan akzeptiert. Das geschieht dann über die jeweils zuständigen FIS-Frequenzen.

Flugplan öffnen

Der Flugplan wird durch die Startmeldung aktiviert. Das kann über Funk beim FIS geschehen oder telefonisch durch den Flugleiter oder die Luftaufsicht (nach Absprache).

Bei Flügen von kontrollierten Flugplätzen ist der Flugplan automatisch aktiviert.

Flugplan schließen

Der Flugplan wird durch eine Landemeldung geschlossen. Bei Landungen auf kontrollierten Flugplätzen geschieht das automatisch.

Der Flugplan kann über Funk aus der Luft beim FIS geschlossen werden, wenn die Landung sicher ist, also unmmttelbar bevorsteht. Ansonsten gibt man am Boden direkt nach der Landung die Meldung telefonisch durch.

Erfolgt eine Landemeldung nicht zum erwarteten Zeitpunkt, wird durch die Flugsicherung Alarm ausgelöst und der Rettungsdienst aktiviert. Für die Kosten eines Fehlalarms wird der Pilot herangezogen, wenn er diesen durch seine Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.