Halbkreisflugregeln

Einleitung

Ab einer Höhe von 5000 ft und wenn gleichzeitig mindestens ein Bodenabstand von 2000 ft besteht, wird die Standardatmosphäre im Höhenmesser eingestellt und in Flugflächen geflogen.

Abstand der Flugflächen

Die zu fliegenden Flugflächen (FL) sind in 500 ft Abständen gestaffelt.

Es beginnt bei FL 45, nicht FL 50, denn wenn das QNH größer als 1013 hPa war, geht die Höhenanzeige beim Umstellen zurück. Rund 15 hPa reichen um einen Rückgang von ca. 500 Fuß zu bewirken.

Dann geht es in 5-er-Schritten bis 100, im Alpenvorland bis 130. Ab FL 100, bzw. FL 130 beginnt ein Luftraum der für Uls normalerweise nicht zugänglich ist (Luftraum C, s.u.).

Zuteilung der Flugflächen nach Flugarten

Flugflächen, die mit einer Null enden, sind dem IFR-Verkehr vorbehalten. Wir durchfliegen sie nur, wenn wir die Flugfläche wechseln.

Die Flugflächen, die mit einer Fünf enden, sind für den VFR-Verkehr reserviert. Ihre Nutzung hängt vom der Kurs des Fluges ab.

Zuteilung der VFR-Flugflächen nach dem Kurs

Bei Kursen die zwischen 0° und 179° liegen, also im 1. Halbkreis der Kompassrose, sind für VFR-Flüge die Flugflächen 55, 75 und 95 zu benutzen.

Bei Kursen die zwischen 180° und 359° liegen, also im 2. Halbkreis der Kompassrose, sind für VFR-Flüge die Flugflächen 45, 65 und 85 zu benutzen.

Meine persönliche Merkregel ist die: Im 1. Halbkreis nutzt man die FLs mit ungerader Anfangsziffer, im 2.Halbkreis die mit der geraden Anfangsziffer.

Zum besseren Überblick diese Tabelle:

Kurse und Flugflächen
VFR IFR VFR
180° - 359° 000° - 179°
-100
--95
-90-
85--
-80-
--75
-70-
65--
-60-
--55
-50-
45--