Halterpflichten

Einleitung

Anders als beim Autoverkehr ist der Pilot in der Fliegerei oft nicht der Halter. Der Halter hat einige Pflichte, bei deren Vernachlässigung er zur Verantwortung gezogen wird.

Pflichten des Halters

Der Halter des Luftfahrzeuges muss verhindern, dass unberechtigte Personen das Gerät nicht benutzen. Er ist auch für die Führung der Flugzeugdokumente verantwortlich (§ 15 LuftBO).

Störungen und Unfälle müssen vom Halter an die zuständigen Stellen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gemeldet werden (§ 5 LuftVO) .

Die zuständige Stelle für 3-achs-Uls ist der DAeC, Luftsportgerätebüro. Die Meldung kann auch direkt an die:
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung erfolgen.

Bei schweren Unfällen muss das sofort geschehen, bei anderen innerhalb von drei Tagen.