Hindernisabstand

Einleitung

Auch der seitliche Hindernisabstand wird in der LuftVO, § 6 geregelt.

Seitlicher Hindernisabstand

Es gelte das gleichen Werte wie bei den Höhen:
Es muss ein seitlicher Hindernisabstand von 150 Metern eingehalten werden.

Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt der vorgeschriebene seitliche Abstand 600 Meter.

Brücken

So steht es in der LuftVO:
Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden.
Was soll ich dem noch hinzu fügen?