Zahlreiche Organisationen und Behörden sind für die Luftfahrt zuständig. In Deutschland ist das erst mal das Verkehrsministerium (BMVBS). Eine weltweite Institution ist die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Auf europäischer Ebene gibt es die Joint Aviation Authorities (JAA), ein Gremium der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz. Eine andere europäische Einrichtung ist die Europäische Organisation für Flugsicherheit, EASA. Die Regierung und das Verkehrsministerium berücksichtigen bei der Gesetzgebung und dem Erlass von Verordnungen die internationalen Vereinbarungen und übertragen einen Teil ihrer Aufgaben an Bundebehörden, die Bundesländer, so wie öffenliche Institutionen und Luftsportverbände.
Delegation von Aufgaben: $ 31c LuftVG .
Die Vielfalt der Institutionen ist für einen Einsteiger erst mal verwirrend. Es läßt sich aber eine gewisse Ordnung und Hierarchie entdecken. Ein Interessent, der ein Ultralight fliegen will, braucht die Lizenz für Luftsportgeräteführer(SPL). Als Ultralight werden sowohl gewichtskraftgesteuerte Trikes als auch aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge bezeichnet. Die Ausbidung und Lizenzvergabe für beide wurde an die Luftsportverbände abgegeben. Für die aerodynamisch gesteuerten ULs ist der Deutsche Aero Club (DAeC) zuständig.
Für Berufspilotenlizenzen (Airline Transport Pilot License, ATPL und Commercial Pilot License (CPL), ist das LBA zuständig. Für Privatpilotenlizenzen (PPL) sind die Landesluftfahrtbehörden zuständig. Und diese PPLs können als national gültige PPL-N oder internatonal benutzbare JAR-FCL erworben werden. (JAR - Joint Aviation Requirements, FCL - Flight Crew Licensing). Für den JAR-FCL muß man Englisch können.
Wir bekommen also unsere UL-Lizenz z.B. vom DAeC, bereiten mit ICAO-Karten den Flug vor, holen eine meteorologische Beratung beim Deutschen Wetterdienst und eine Flugberatung beim Air Information Service (AIS) der Deutschen Flugsicherung (DFS) ein.
Das Zusammenwirken der Institutionen erschließt sich am ehesten, wenn man ihre Dienste nutzt.
Und nun zu den diversen Organisationen. Als UL-Flieger muss man kaum mehr wissen, als dass es sie gibt und wo man Näheres erfahren kann. Deshalb gibt es hier nur kurze Erläuterungen und die passenden Links. Die Regeln, die diese Organisationen erlassen haben und die Dienste, die sie anbieten, muss man allerdings genau kennen und befolgen bzw. nutzen.
Die ICAO ist eine Organisation der Vereinten Nationen (UN). Der Haupsitz befindet sich in Montreal (Kanada), für Europa ist ein Büro in Paris zuständig
Mit dem Chicagoer Abkommen wurde die ICAO 1944 gegründet.
Die Aufgabe der ICAO ist vor allem, die Sicherheit des Flugverkehrs, dazu wird der Luftverkehr möglichst nach internationalen Standards betrieben. Ein greifbares Ergebnis ist unsere ICAO-Karte.
Es handelt sich um die Europäische Agentur für Flugsicherheit in Köln. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung einheitlicher europäischer Standards in den Bereichen Flugsicherheit und Umwelt.
Hier werden die nationalen Gesetze und Verordnungen für die Luftfahrt ausgearbeitet.
Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig ist u.a. für die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtpersonal, Luftfahrtbetrieben und Luftfahrtgeräten so wie die Flugsicherung zuständig. Einen Teil seiner Zuständigkeiten hat es an Landesbehörden, Luftfahrtverbände und privatrechtliche Behörden deligiert.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH ist eine privatrechtliche Behörde deren Aufgabe die Flugsicherung ist. Mit ihren Mitarbeitern kommen wir bei z.B der Flugberatung (Air Information Service - AIS) oder während des Fluges beim Anrufen des Fluginformationsdienstes (Flight Information Service - FIS) in Kontakt.
Informationen zum Flugwetter des deutschen Wetterdienste (Sitz: Offenbach) muss man vor jedem Überlandflug einholen.
Der DAeC hat vom LBA die Zuständigkeit für Personal und Gerät bei den Dreiachs- bzw. aerodynamisch gesteuerten ULs übernommen. Er ist also auch für unsere Lizenzen zuständig.
Der DULV hat vom LBA die Zuständigkeit für Personal und Gerät bei den Trikes bzw. gewichtskraft- gesteuerten ULs übernommen.
Hier werden die motorlosen Hängegleiter- und Gleitschirmflieger betreut.
Die Anschriften der Luftfahrtbehörden der Bundesländer sind auf der Website des Luftfahrtbundesamtes zu finden. Hier anklicken!
Die Landesluftfahrtbehörden sind z.B. für die Verkehrslandeplätze zuständig und für die Erteilung der JAA-FCL und PPL-Lizenzen. Wenn man eine Aussenlandegenehmigung braucht, oder eine Wiederstartgenehmigung nach einer Notlandung (nicht Sicherheitslandung), wendet man sich an eine dieser Behörden.