Straftaten, Gefährdung des Luftverkehrs

Einleitung

Im dritten Abschnitt des Luftverkehrsgesetzes sind Straf- und Bußgeldvorschriften festgelegt. Der Abschnitt beinhaltet die Paragrafen 58 bis 63.

Im Paragraf 58 geht es um Ordnungswidrigkeiten, in den übrigen Paragrafen um Straftaten.

Ordnungswidrigkeiten

$ 58 LuftVG

Hier geht es um Verstöße gegen folgende des Luftverkehrsgesetzes:

$ 2 LuftVG , Verfügungen der Luftaufsicht.

$ 5 LuftVG Abs 1 , Ausbildung von Luftfahrern.

$ 6 LuftVG Abs 1 oder 4 , Flugplatz anlegen.

$ 2 LuftVG Absätze 2 und 7, Ohne Erlaubnis die Staatsgrenzen überfliegen.

usw.

Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Das läuft ähnlich wie im Straßenverkehr. Ein Punktekonto gibt es nicht. Die Kosten für vergleichbare Vergehen sind ca. zehn mal so hoch, wie im Straßenverkehr.

Straftaten

$ 59 LuftVG

Hier geht es um grob pflichtwidriges Verhalten, Gefährdung von Personen oder wertvollen Sachen und Fahrlässigkeit. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, werden Verstöße, die sonst als Ordnungswidrigkeiten gelten, zu Straftaten.

Eine Notlandung wegen Benzinmangel z.B. gilt als Straftat. Denn der Benzinmangel ist fast immer auf eine mangelhafte Flugvorbereitung zurückzuführen (eher selten auf Beschuss oder Vogelschlag). Das ist pflichtwidrig und mindestens fahrlässig. Und auch wenn die Landung gut gegangen ist, bestand dabei eine Gefährdung.

$ 60 LuftVG

Fliegen mit nicht zugelassenem Flugzeug: Der Pilot wird bestraft, der Halter, wenn er das zuläßt.

Fliegen ohne gültige Lizenz: Der Pilot wird bestraft; der Halter, wenn er das zuläßt.

Weitere Straftaten:
Mißachtung der Flugplatzpflicht, ( $ 25 LuftVG ).
Beförderung oder Mitnahme gefährlicher Güter, Betrieb elektronischer Geräte nach: $ 27 LuftVG .

$ 62 LuftVG ist wegefallen

$ 62 LuftVG

Hier geht es um den Einflug in Sperr- und Beschränkungsgebiete. Bei einem Verstoss kann man nicht mit einem Bußgeld davon kommen. Es liegt eine Straftat vor.