Zollflugplatz

Einleitung

Das Zollverwaltungsgesetz, § 2 (2) ZollVG , ist die Grundlage für die Nutzung von Zollflugplätzen.

Zollflugplatzpflicht

Wird angeflogen vor jedem Flug ins Ausland und nach jedem Einflug aus dem Ausland. Erleichterungen gibt es für die europäische Staaten, die dem Schengener Abkommen angehören.

Meist ist es beim Einflug in die Nachbarländer nicht nötig einen Zollflugplatz zu nutzen, man sollte aber wissen, dass es so was gibt und sich vor einem Überflug der Staatsgrenze über die aktuelle gesetzliche Lage informieren.