Auch bei der Landung müssen Angaben nach § 22 8 LuftVO gemacht werden.
Man meldet sich ca. fünf Minuten vor dem Erreichen der Platzrunde und nicht in einer bestimmten räumlichen Entfernung.
Man macht sinngemäß die gleichen Angaben wie beim Start, gibt aber den Startflugplatz statt des Zielflugplatzes an.
Nach der Landung kann man einen Teil der Angaben persönlich bei der Flugleitung oder Luftaufsicht machen und dort auch die Absichten für den Weiterflug angeben. Daduch kann der Funkverkehr knapper gehalten werden.
Stadtlohn Info DMOBM
DBM Stadtlohn Info
DBM C42 Pilot plus eins, Überlandflug von Borkenberge, Position fünf Minuten südöstlich ihres Platzes in Zweitausend Fuss, erbitte Landung.
DBM Piste 29 QNH 1020 Wind 250 mit 15 Knoten
DBM Piste 29 QNH 1020
Das kann schon genügen, es kann natürlich noch weitere Anweisungen und Hinweise geben. Positionsmeldungen in der Platzrunde werden gerne gewünscht.
Man sollte z.B. als UL-Flieger darauf achten, ob ein Platz PPR für ULs erfordert. Hier ist es der Fall.
Es kann starken Segelflugverkehr geben, der Platz liegt direkt an der niederländischen Grenze, aber man kann sich ein QDM geben lassen, bevor man sich verfliegt...