Flugfunk und Zeugnisse

Einleitung

Bei der Durchfühung des Flunkfunks muss ein Pilot betimmte Regeln einhalten. Die Fähigkeit dazu weist er durch entsprechende Zeugnisse oder eine Berechtigung nach.

Gesetzliche Grundlagen

Das internationale Fernmeldewesen wird durch die ITU (eng.) bzw. UIT (franz.) in Genf koordieniert.

Im nationalen Bereich wird das Fernmeldewesen durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

Die Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) regelt, wer ein Flugfunkzeugnis braucht. Das sind die Teilnehmer am beweglichen Flugfunkddienst, d.h. im Funkverkehr Boden - Luft und Luft - Luft.

Ausnahmen gibt es für Freiballone, Luftsportgeräte und Segelflugzeuge, wenn sie nicht im Luftraum B, C, oder D betrieben werden; außerdem für Militärpiloten und Rückholer.
Luftsportgeräteführer benötigen dann nach § 133 LuftPersV die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes.

Die Arten der Flugfunkzeugnisse werden in der § 2 FlunkFunkV definiert. Im Folgenden zitiere ich daraus.

AZF

Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk bei einer Boden- oder Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuüben.

Kurz gesagt: Das AZF braucht man beim Instrumentenflug und da läuft alles in englischer Sprache. Es berechtigt aber auch zum Funk im VFR-Verkehr.

BZF I

Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben.

Das BZF I berechtigt zum Funk im VFR-Verkehr ind deutscher und englischer Sprache. Man braucht es bei allen Auslandflügen, auch nach Österreich oder in die Schweiz. Auch im Luftraum C werden Englischkenntnisse erwartet.

BZF II

Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur in deutscher Sprache bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben.

Mit dem BZF II kann man in den Luftraum D einfliegen, also z.B. Verkehrsflugplätze anfliegen. Man führt den Funkverkehr auf deutsch.

Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes

Diese Berechtigung wird im Rahmen der SPL-Ausbildung erworben man darf damit nur in Deutschland und nur in den Lufträumen E, G und F fliegen.

Zusammenfassung

Mit UL-Lizenz bekommt man nur eine stark eingeschränkte Funkberechtigung. Der Erwerb von BZF II und BZF I ist ambitionierten Piloten sehr zu empfehlen.