Verfahren bei Funkausfall

Einleitung

Die Verfahren bei Funkausfall unterscheiden sich, je nachdem ob man im Anflug auf einen kontrollierten Flugplatz ist (Rufzeichen TURM) oder auf einem Landeplatz (Rufzeichen INFO)landen will.

Der Inhaber einer SPL ohne BZF II, I oder AZF darf kontrollierte Plätze nicht anfliegen. Für ihn wird also nur der das Verfahren für unkontrollierte Plätze in Frage kommen.

Funkausfall an einem unkontrollierten Flugplatz oder Landeplatz

Bei Funkausfall orientiert man sich zunächst anhand der Bodensignale im Signalfeld über die Landerichtung und ob der Platz eventuell geschlossen ist. Dazu überfliegt man den Platz in ausreichender Sicherheitshöhe über der Platzrunde (wenn möglich). Bei dieser Gelegenheit beobachtet man auch den Windsack und stellt fest, ob sich weiterer Verkehr in der Platzrunde befindet. Bei der Wahl der Landerichtung orientiert man sich dann an Bodensignalen, Windrichtung und dem übrigen Verkehr. In Zweifelsfällen reiht man sich im übrigen Verkehr ein und landet.

Während diese Vorgehens gibt man Standortmeldungen in der Platzrunde als Blinsendungen ab, denn auch wenn eigener Funkempfang nicht möglich ist, kann die Sendefunktion noch intakt sein.

Funkausfall an einem kontrollierten Flugplatz

Bei Funkausfall stellt man den Transponder auf 7600, das ist das Zeichen für Funkausfall.

Der Anflug wird abgebrochen und es wird auf einem unkontrollierten Ausweichflugplatz gelandet, wenn man noch keine Freigabe hat und nicht in die Kontrollzone eingeflogen ist. Bei der Landung auf dem unkontrolierten Platz geht man nach dem oberen Abschnitt vor.

Nach dem Einflug in die Kontrollzone setzt man den Anflug gemäß der gegebenen Anweisungen fort und beachtet Boden- und Lichtsignale. Standortmeldungen werden als Blindsendungen abgesetzt. Auch hier ist der Transponder auf 7600 gerastet.