Bodensicht, Flugsicht, Erdsicht

Einleitung

Entscheidend für die Durchführbarkeit von VFR-Flügen sind die Sichtweiten. Dabei gilt es einige Begriffsbestimmungen zu beachten.

Bodensicht

Die Bodensicht ist die Sicht am Boden, wie sie von einer amtlichen bestimmten Person festgestellt wird. Diese Bodensicht wird im Wetterbericht des Flugplatzes gemeldet und von ihr ist sind die Betriebsbedingungen des Flugplatzes abhängig.

Flugsicht

Die Flugsicht ist die Sichtweite des Piloten nach vorn aus dem Flugzeug. Von der Sichtweite hängt ab, ob geflogen werden darf und welche Lufträume benutzbar sind.

Erdsicht

Die Erdsicht bezieht sich nicht auf Sichtweiten. Es geht um die Möglichkeit, überhaupt die Erde sehen zu können. Ul-Flieger müssen immer Erdsicht haben, sie dürfen also nicht über geschlossenen Wolkendecken fliegen.

Der unkontrollierte Luftraum G darf nur mit Erdsicht genutzt werden. Das gilt für alle Flieger.