Luftraum Teil 1

Einleitung

Die Luftraumklassifizierung und -struktur ist das zentrale Thema im Luftrecht. Wer die Regeln der Luftraumnutzung nicht beherrscht oder sie verletzt, gefährdet den Luftverkehr in der gleichen Weise, wie ein Geisterfahrer den Straßenverkehr.

Daher ist die genaue Kenntnis der Luftraumstruktur, wie sie auf der jeweils aktuellen ICAO-Karte dargestellt wird, erforderlich.

Wegen der Wichtigkeit des Themas werden diese Kenntnisse in der Prüfung besonders ausführlich abgefordert.

Luftraumklassifizierung

Der Luftraum wird in Klassen eingeteilt, die mit Buchstaben von A bis G bezeichnet werden. Bei der Nutzung dieser Lufträume müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und bestimmte Regeln sind einzuhalten. Die Luftraumbezeichnungen werden international angewandt und die Nutzungsregeln sind weitgehend international gültig.Es gibt aber Ausnahmen. Für Deutschland gelten die in der LuftVO festgelegten Regeln.

Referenzen in der LuftVO

Die Klassifizierung des Luftraumes beruht vor allem auf den folgenden Paragrafen der LuftVO:

§ 10 LuftVO, Luftraumordnung (vgl. Anlage 4 und Anlage 5 der Luftverkehrs-Ordnung), Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln

Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2 LuftVO) Luftraumklassifizierung und Flugsicherungsbetriebsdienste

Anlage 5 (zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO) Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln

Luftraumstruktur (vgl. Anlage 4 und Anlage 5 der Luftverkehrs-Ordnung)

Meine Aufgabe ist es jetzt, diesen Paragrafenverhau so zu erklären, dass normale Menschen ihn verstehen.

Unkontrollierter und kontrollierter Luftraum

Zunächst wird zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum unterschieden. Kontrollierte Lufträume sind A (Alfa) bis E (Echo). Unkontrollierte Lufträume sind G (Golf) und F (Foxtrott).

Mit Luftsportgeräten dürfen wir die unkontrollierten Lufträume G und F benutzen und auch den kontrollierten Luftraum E. Die Nutzung des Luftraumes D ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Luftraum C darf man in Deutschland mit ULs in der Regel nicht nutzen. Die Lufträume A und B gibt es in Deutschland nicht.

Nun sind ein paar Bemerkungen zu Unterscheidung von kontrolliertem Luftraum und kontrollierten Flügen erforderlich.

Kontrollierte Flüge erfolgen mit der Freigabe durch den Flugsicherungsdienst. Also mit der Freigabe und nach den Anweisungen der Fluglotsen. IFR-Flüge sind grundsätzlich kontrolliert. VFR-Flüge können unter bestimmten Bedingungen kontrolliert durchgeführt werden, sind aber meist unkontrolliert.

Dass der Luftraum E ein kontrollierter Luftraum ist, bedeutet nicht das, hier nur kontrollierte Flüge stattfinden. Der Luftraum E kann von uns für unkontrollierte VFR-Flüge genutzt werden.

Der Luftraum E wird als kontrolliert bezeichnet, weil er kontrollierbar ist. Er läßt sich also durch Radar in seiner ganzen Ausdehnung überwachen und der Verkehr dort ist durch Lotsen lenkbar. Die Lufträume G und F sind im Prinzip die Lufträume, die durch Radar nicht immer zuverlässig erfasst werden können und daher nicht kontrollierbar sind.

Spätestens in einer Höhe von 2500 ft GND ist der unkontrollierte Luftraum zu Ende und es beginnt der kontrollierte Luftraum.

Und nun zu den Einzelheiten.

Luftraum G (Golf)

Flugarten, Begrenzung und Kennzeichnung in der ICAO-Karte

Der Luftraum G ist in Deutschland nur für VFR-Flüge zugelassen. Er beginnt am Boden, seine Obergrenze ist in einer Höhe von 2500 ft GND, wenn es nicht anders gekennzeichnet ist.

In der Nähe von Kontrollzonen, also Luftraum D (CTR) , wird die Obergrenze von Luftraum E oft auf 1000 ft GND oder auch 1700 ft GND abgesenkt.

Die äußeren Grenzen dieser Bereiche sind in der ICAO-Karte als Linien eingezeichnet.

Im Fall der Absenkung auf 1000 ft GND sind dass hellrosa Linien mit blauem Rand.

Im Fall der Absenkung auf 1700 ft GND sind dass hellblaue Linien mit blauem Rand.

Diese Grenzen sind zusätzlich noch durch ein blau umrandetes E gekennzeichnet. Das soll darauf hinweisen, dass ab diesen Höhen jeweils der Luftraum E beginnt.

Sichtbedingungen

Der Luftraum G darf mit einer Flugsicht von 1,5 km genutzt werden. Das gilt nur für Deutschland. Im Ausland darf meist erst bei größeren Sichtweiten geflogen werden.

Für Hubschrauber (Drehflügler), Luftschiffe und Ballone reicht schon eine Mindestsicht von 800 m.

Erdsicht ist gefordert. Man muss also immer die Erde sehen können, darf nicht über einer geschlossenen Wolkendecke fliegen.

Wolkenabstand

Wolken dürfen nicht berührt werden. Anders gesagt: Frei von Wolken, Clear of Clouds.

Freigabe

nicht erforderlich

Luftraum F (Foxtrot)

Flugarten, Begrenzung und Kennzeichnung in der ICAO-Karte

Der Luftraum F ist in Deutschland für VFR- und IFR-Flüge zugelassen. Er ist unkontrolliert und wird nur aktiviert wenn IFR-An- und Abflüge stattfinden. Wenn er nicht aktiviert ist gelten die Bestimmmungen für Luftraum G.

Der Luftraum F ist in der ICAO-Karte dort, wo er am Boden (GND) beginnt, durch eine hellblaue Einfärbung gekennzeichnet und mit einer blauen Linie umrandet. Er ist in einem weißen Kasten mit blauen Buchstaben beschriftet mit F(HX) und den unteren und oberen Begrenzungen. HX bedeutet, dass der Luftraum nicht ständig aktiv ist. Über seine Aktivierung muss man sich über Funk informieren.

Dort, wo Luftraum F nicht am Boden beginnt, ist seine seitliche Begrenzung durch eine hellblaue Linie mit blauem Rand markiert.

Sichtbedingungen

Wenn der Luftraum F aktiv ist, muss bei seiner Nutzung eine Mindestsicht von 5 km bestehen.

Wolkenabstand

Der horizontale oder seitliche Mindestabstand zu den Wolken beträgt 1500 m, der vertikale oder senkrechte Mindestabstand zu den Wolken beträgt 300 m, bzw. 1000 ft.

Freigabe

nicht erforderlich

Luftraum E (Echo)

Flugarten, Begrenzung und Kennzeichnung in der ICAO-Karte

Der Luftraum E ist in Deutschland für VFR- und IFR-Flüge zugelassen. Es ist in der ICAO-Karte markiert, wenn seine Untergrenze herabgesenkt wurde (s.o.) . Ansonsten beginnt er bei 2500 ft GND.

Sichtbedingungen

Mindestsicht: 8 km.

Wolkenabstand

Horizontal: 1,5 km. Vertikal: 1000 ft, bzw. 300 m.

Freigabe

nicht erforderlich

Bemerkungen

Im Luftraum E finden also auch IFR-Flüge statt. Die können durch Wolken geleitet werden. Um die Gefahr von Zusammenstössen zu vermeiden, haben VFR-Flieger also einen größeren Wolkenabstand einzuhalten. Ebenso ist eine größere Sichtweite nötig, um potentielle Gefahren rechtzeitig zu erkennen.

Transponder 7000

Ich erinnere daran, dass ab 5000 ft MSL bzw. 3500 ft GND der Transponder auf 7000 betrieben werden muss. Ohne Transponder ist hier Schluss.

Luftraum D (Delta) CTR (Kontrollzone)

Für den An- und Abflug bei großen Verkehrsflugplätzen werden oft Kontrollzonen, Luftraum D (CTR) eingerichtet. Kontrollzone heißt auf Englisch Controlled Region, daher kommt die Abkürzung CTR.

Wer in eine deutsche Kontrollzone einfliegen will, braucht mindestens das BZF II . Ein Transponder ist nicht verpflichtend, wird aber oft gefordert.

Für die Freigabe zur Landung oder zum Durchflug ist also eine weitere Lizenz und meist weitere Ausrüstung erforderlich. Dann kann dieser Luftraum D auch mit einem UL genutzt werden.

Flugarten, Begrenzung und Kennzeichnung in der ICAO-Karte

Der Luftraum D ist in Deutschland für VFR- und IFR-Flüge zugelassen.

Luftraum D beginnt immer am Boden, seine Obergrenze bezieht sich auf MSL. Er ist in der ICAO-KArte hellrosa markiert. Die hellrosa Fläche ist durch eine durchbrochene blau Linie begrenzt. Die Beschriftung besteht aus roter Schrift in einem weißen, rot umrandeten Kasten. Dort steht dann z.B. D(HX) 3500 MSL

Sichtbedingungen

Die Mindestflugsicht beträgt 5 km.

Es ist eine Bodensicht von 5km erforderlich. (Hier bewegen sich die Flugzeuge auch am Boden.)

Wolkenabstand

Wolken dürfen nicht berührt werden. Anders gesagt: Frei von Wolken, Clear of Clouds. (Hier sind alle Flüge kontrolliert und die Lotsen separieren den Verkehr.)

Die Hauptwolkenuntergrenze darf nicht unter 1500 ft liegen. (Die Hauptwolkenuntergrenze ist die niedrigste Wolkendecke, die den Himmel zu mehr als der Hälfte bedeckt.)

Freigabe

erforderlich

Bemerkungen

Mit einer Sonder-VFR-Freigabe kann die CTR unter Umständen auch genutzt werden, wenn die genannten Mindestbedingungen nicht erfüllt sind.

Militärische Kontrollzonen sind übers Wochenende oft nicht aktiv (HX-Kennzeichnung). Der Turm ist jedoch immer besetzt und dort muss man sich per Funk über den Betriebszustand informieren. Militärflugplätze sind in der ICAO-Karte gekennzeichnet, siehe: Legende ICAO-Karte .

Luftraum D (Delta) nicht CTR (Kontrollzone)

Flugarten, Begrenzung und Kennzeichnung in der ICAO-Karte

Der Luftraum D ist in Deutschland für VFR- und IFR-Flüge zugelassen. Es ist eine Freigabe der Flugsicherung erforderlich. Ein Transponder ist vorgeschrieben.

Auch in diesem Luftraum sind alle Flüge kontrolliert. Ein Pilot braucht das BZF II um den Sprechfunkverkehr mit der Flugverkehrskontrollstelle abwickeln zu dürfen.

Der Luftraum D (nicht CTR) ist notwendig, um den intensiven IFR-Verkehr in Sink- und Steigflügen im Bereich von Flughäfen sicher zu separieren. Dazu müssen alle Flüge in diesem Bereich kontrolliert durchgeführt werden.

Der Luftraum D (nicht CTR) sitzt auf der CTR und ist größer. Die Ausdehnung kann sich nach oben stufenweise erweitern, so dass ein Sinkflug der Verkehrsmaschinen aus den hohen Flugflächen in diesem Luftraum möglich ist.

Die größte horizontale Ausdehnung des Luftraumes D (nicht CTR) ist durch eine breite, grün schraffierte Linie markiert. In grünen Kästen befinden sich die Bezeichnung D und die Werte für die obere und untere Grenze. Die Abstufungen sind durch grün gepunktete Linien gekennzeichnet; auch für diese Bereiche sind die vertikalen Grenzen in den Beschriftungen angegeben. Man findet auch Beschriftungen mit den Frequenzen der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle (Radarlotsen oder Towerlotsen).

Die Beschriftung und Kennzeichnung ist nahezu die gleiche, wie beim Luftraum C (s.u.). Da, wo diese sich überlappen, wird die Karte unübersichtlich und ihre Interpretation erfordert erhöhte Aufmerksamkeit. Ein Beipiel dafür ist der Luftraum zwischen Dortmund und Düsseldorf.

Sichtbedingungen

Mindestsicht: 5 km.

Wolkenabstand

Horizontal: 1,5 km. Vertikal: 1000 ft, bzw. 300 m.

Freigabe

erforderlich

Luftraum C (Charlie)

Flugarten, Begrenzung und Kennzeichnung in der ICAO-Karte

Der Luftraum C ist in Deutschland für VFR- und IFR-Flüge zugelassen. Für die Nutzung durch VFR-Piloten müssen diese besonders ausgebildet sein. Das Flugzeug muss nicht nur mit Transponder ausgerüstet sein, sondern braucht auch Geräte zur Funknavigation.

Die Kennzeichnung des Luftraumes C in der ICAO-Karte ist, ausser mit der Beschriftung C statt D, die gleiche wie beim Luftraum D (nicht CTR).

Mit ULs darf man in den Luftraum C nicht einfliegen.

Für die Sichtbedingungen gilt beinahe das Gleiche, wie für den zuletzt beschriebenen Luftraum D (nicht CTR). Es gibt aber einen Luftraum C, in dem für VFR-Piloten eine Mindestsicht von 8 km vorgeschrieben ist. Nämlich:

Luftraum C ab FL 100, bzw. FL 130

Ab der Flugfläche 100, also in ca. 3000 m MSL, beginnt der Luftraum C und dort spätestens endet Luftraum E.

Im Alpenvorland wird die Untergrenze von Luftraum C, bzw. die Obergrenze von Luftraum E, auf FL 130 angehoben. Dieser Bereich ist auf den Kartenblättern Stuttgart und München markiert und zu sehen.

In diesen Sphären wird oft ein bißchen schneller geflogen. Daher werden dort die Mindestsichtweiten für Sichtflieger auf 8 km vergrößert, damit diese gefährliche Annäherungen rechtzeitig erkennen können.

Sichtbedingungen

Mindestsicht: 5 km im Luftraum C unter FL 100 (FL 130).

Mindestsicht: 8 km im Luftraum C über FL 100 (FL 130).

Wolkenabstand

Horizontal: 1,5 km. Vertikal: 1000 ft, bzw. 300 m.

Freigabe

erforderlich

Lufträume A und B (Alfa und Bravo)

Die Lufträume A und B gibt es in Deutschland nicht. Da wo es sie gibt, ist in Luftraum B sowohl IFR als auch VFR Verkehr möglich, in Luftraum A ist nur IFR Verkehr vorgesehen.